Keine Entsorgung über die Abfallwirtschaft Hohenlohekreis
Entsorgung von Waffen, kleinen Mengen Munition und nicht abgebrannten Böllern/Feuerwerk:
Zuständigkeit Hohenlohekreis (außer Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen):
Waffenbehörde Landratsamt Hohenlohekreis Zuständigkeit Öhringen, Pfedelbach und Zweiflingen:
Ordnungsamt ÖhringenSicherheit und Ordnung I
Entsorgung von Sprengstoff und größeren Mengen Munition:
Kampfmittelbeseitigungsdienst

























