Unter Bauschutt versteht man mineralische Abfälle wie z.B. Dachziegel und Fliesen. Bauschutt gehört nicht in den Hausmüll und muss fachgerecht entsorgt werden. Gebühr: Abgabe gegen AWH-Bauschuttmarken. Mehrmengen werden nicht angenommen. Gebühr: Abgabe gegen AWH-Bauschuttmarken. Mehrmengen sind kostenpflichtig. Es werden Mengen bis zu 0,5 Kubikmeter angenommen. Gebühr: Abgabe ist kostenpflichtig. Große Recyclinghöfe
Ablauf: Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter prüft bei der Einfahrt die verschiedenen Abfälle und weist Kundinnen und Kunden die passenden Container zur Abladung zu.
Der zu entsorgende Bauschutt ist in tragbaren Gefäßen anzuliefern, eigenständig zu entladen und in die vorgesehenen Container zu werfen.
Unsortierte Abfälle werden abgewiesen.
Betriebsordnung
Wertstoffhof Stäffelesrain
Ablauf: Ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin nimmt bei der Einfahrt die verschiedenen Abfälle auf, ermittelt die Mengen und erstellt einen Beleg für die gebührenpflichtigen Abfallarten. Mit dem Beleg geht die Kundin oder Kunde zur Kasse, bezahlt und kann dann zur Abladung zu den einzelnen Containern fahren.
Die zu entsorgenden Gegenstände sind eigenständig zu entladen und in die vorgesehenen Container zu werfen.
Unsortierte Abfälle werden abgewiesen.
Übersicht und Preise
Betriebsordnung
Erd- und Bauschutt-Deponie
Annahme erst ab einer Menge über 0,5 Kubikmeter.
Übersicht und Preise
BenutzungsbedingungenAnfahrt
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Tuffstein
Abfallart: Bauschutt -kostenpflichtig-
Dahin kommt's: Große Recyclinghöfe, Wertstoffhof Stäffelesrain und Erd- und Bauschutt-Deponie
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